Presseanfragen bitte per Mail an presse@elbenwald-festival.de

Presse-Kit Elbenwald Festival 2023 (PDF, 126 MB)
Elbenwald Festival Logos (PNG, AI, 1,6 MB)


Akkreditierungsrichtlinien des Elbenwald Festivals

Als Veranstalter wollen wir Journalist:innen den Zugang zu Informationen über unsere Veranstaltungen und unser Unternehmen mit Hilfe einer Akkreditierung erleichtern. Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung.

Eine Medien-Akkreditierung können erhalten:
Personen aus dem In- oder Ausland, die ihre journalistische (auch fotojournalistische) Tätigkeit (mit Relevanz für das Elbenwald Festival) folgendermaßen nachweisen können:

  1. durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind,
  2. durch Vorlage eines Impressums, in dem sie als Redakteur:innen, ständige redaktionelle Mitarbeitende oder Autor:innen genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist,
  3. durch Vorlage eines schriftlichen Auftrages einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug auf das aktuelle Elbenwald Festival,
  4. mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In diesen Fällen ist eine Vorab-Akkreditierung wegen erhöhten Prüfungsaufwandes erforderlich. Solche Online-Medien müssen seit mindestens drei Monaten existieren, regelmäßige Einträge vorweisen und der letzte Text mit Relevanz für das Elbenwald Festival darf höchstens drei Monate alt sein. In Einzelfällen kann es separate ausführlichere Akkreditierungsregeln und einen separaten Status für Blogger:innen geben.
  5. Inhabende eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalismusverbandes.

Wir weisen darauf hin, dass die Vorlage eines Presseausweises in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung ist. Der Veranstalter behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß den Punkten 1 – 4 anzufordern. Die Legitimationen sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden. Der Veranstalter behält sich im Einzelfall vor, zusätzlich die Vorlage eines gültigen Personaldokumentes mit Lichtbild zu fordern. Ein Recht auf Akkreditierung besteht nicht.

Folgende Personengruppen werden nicht akkreditiert:

  • Personen ohne journalistische Legitimation, wie z. B. Kundenbetreuende, Salesmanager:innen, Anzeigenleitung oder Webmaster:innen, PR-Beratende sowie private Begleitpersonen
  • Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
  • Personen, die einen schriftlichen Auftrag von freien Journalist:innen vorlegen
  • Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind.